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Besondere Bestimmungen für "PR auf Erfolgsbasis"


  1. Geltungsbereich

    Die folgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für das Angebot "PR auf Erfolgsbasis". Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ersetzen diese, sofern dort anderslautende Regelungen vorgesehen werden.

  2. Zustandekommen des Vertrages

    Ein Vertrag kommt erst durch Bestätigung des Kundenauftrages durch prdienst.de zustande. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass prdienst.de seinen Auftrag annimmt.

  3. Zusammenarbeit

    1. Prdienst.de übernimmt die Auswahl und bestimmt die Anzahl der durchzuführenden PR-Maßnahmen. Der Kunde hat hierauf keinen Einfluss.

    2. Der Kunde erhält die von prdienst.de zur Veröffentlichung vorgesehenen Materialien, um sie auf inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen. Ein Recht auf mehrere Korrekturgänge besteht nicht.

    3. Der Kunde ist verpflichtet, diese Prüfung unverzüglich vorzunehmen. Rügt der Kunde nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt des Pressetextes dessen inhaltliche Richtigkeit, so gilt der Text als genehmigt.


  4. Aufgaben und Pflichten des Kunden

    1. Der Kunde hat prdienst.de vor Beginn der Zusammenarbeit ausführlich über zurückliegende und aktuelle Ereignisse zu informieren, die für die Arbeit von prdienst.de bedeutsam sein könnten. Hierzu zählen insbesondere in der Vergangenheit durchgeführte PR-Aktionen sowie erfolgte Presseberichte über den Kunden oder seine Angebote.
      Kommt der Kunde dieser Informationspflicht nicht nach und entstehen daraus negative Konsequenzen für den Erfolg der von prdienst.de für den Kunden durchgeführten PR-Maßnahmen, so ist der Kunde verpflichtet, den prdienst.de entstandenen Aufwand nach der gültigen Honorarliste sowie die angefallenen externen Kosten zu erstatten. Etwaige trotz der verletzten Informationspflichten anfallenden Erfolgshonorare werden angerechnet.

    2. Der Kunde verpflichtet sich, zum Erfolg der von prdienst.de durchgeführten PR-Maßnahmen beizutragen. Insbesondere hat er eine störungsfreie Erreichbarkeit seiner Internetseite zu gewährleisten und eine länger anhaltende Nichterreichbarkeit der Personen zu vermeiden, die den Medienvertretern als Ansprechpartner genannt werden.

    3. Prdienst.de lässt über die Dauer des Vertragsverhältnisses durch ein unabhängiges Unternehmen ein Monitoring der Website des Kunden durchführen. Ist die Website des Kunden innerhalb von 10 Werktagen nach Versand einer Pressemitteilung oder Durchführung einer ähnlichen Aktion durch prdienst.de anhaltend oder über einzelne Zeiträume, die in der Summe 5 Stunden überschreiten, nicht erreichbar, so ist der Kunde verpflichtet, den prdienst.de entstandenen Aufwand nach der gültigen Honorarliste sowie die angefallenen externen Kosten zu erstatten. Anfallende Erfolgshonorare werden angerechnet.


  5. Berechnung der Erfolgshonorare

    1. Den Nachweis über erfolgte Berichterstattungen erbringt prdienst.de in Form von Clippings. Prdienst.de sammelt Clippings über einen Zeitraum von vier Monaten. Die Erfolgshonorare werden monatlich abgerechnet.

    2. Prdienst.de errechnet seine Vergütung nach Tausenderkontaktpreisen (TKP). Es gilt die im Internet unter http://www.prdienst.de/erfolgs-pr.shtml einsehbare Preisliste einschließlich der darin gemachten Angaben und Erklärungen zu den jeweiligen Bemessungsgrundlagen.

    3. Bei Printmedien gilt als verbreitete Auflage im Zweifel der höhere Wert von "Erreichte Auflage der Ausgaben mit Meldung" und "Gesamtauflage der Gruppe", wenn alle Ausgaben gelesen werden und die Veröffentlichung in allen Ausgaben stattgefunden hat. Wenn keine Angaben über die verbreitete Auflage zur Verfügung stehen, gilt - sofern entsprechende Angaben existieren - die verkaufte Auflage; im übrigen gilt die gedruckte Auflage.

    4. Ein Bericht gilt dann als illustriert, wenn im Umfeld des Textes eine Abbildung oder eine Grafik die Aufmerksamkeit des Lesers auch auf den Teil des Berichtes lenkt, in dem der Kunde erwähnt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Text farblich hervorgehoben ist.

    5. Erfolgt eine kritische oder negative Berichterstattung, so hat dies in der Regel der Kunde zu vertreten, da prdienst.de nur auf das bestehende Angebot des Kunden hinweisen kann und keinerlei Einfluss auf die Meinungsbildung der Medienvertreter hat. Entsprechende Veröffentlichungen werden daher regulär abgerechnet. Eine Abrechnung erfolgt dann nicht, wenn aus dem Inhalt des Berichts hervorgeht, dass die Ursache für die kritische Berichterstattung in der Arbeit von prdienst.de zu suchen ist.

    6. Erfolgt eine sachlich unzutreffende Berichterstattung, so gewährt prdienst.de dem Kunden gegen einen Unkostenbeitrag i.H.v. 50 EUR Unterstützung bei der Geltendmachung seines Rechtes auf Gegendarstellung, Widerruf oder Unterlassung.


  6. Kunden aus dem Ausland und ausländische Rechtsformen

    1. Aufträge von Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands oder mit ausländischer Rechtsform werden bearbeitet, sobald eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 Euro auf dem Bankkonto von prdienst.de eingegangen ist.

    2. Die Sicherheitsleistung wird mit den monatlich anfallenden Erfolgshonoraren verrechnet. Übersteigt die Sicherheitsleistung die Summe der monatlichen Erfolgshonorare, erteilt prdienst.de dem Kunden eine Gutschrift über die Differenz und überweist diese umgehend auf sein Bankkonto.



  7. Vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses

    Beendet der Kunde das Vertragsverhältnis vor vollständigem Abschluss der von prdienst.de für die aktuelle Aktion vorgesehen Arbeiten, ist prdienst.de berechtigt, alle bis dahin erbrachten Leistungen nach ihrer gültigen Honorarliste abzurechnen.



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Diese Seite enthält unsere speziellen Geschäftsbedingungen für eine erfolgsabhängige Honorierung. Sie sind Bestandteil und Grundlage jeder Vereinbarung und Geschäftsbeziehung zwischen prdienst.de und Auftraggebern, die eine Vergütung auf Erfolgsbasis beinhaltet. Auf Anfrage erhalten Sie diese Bedingungen von uns auch gerne ausgedruckt per Post.

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